- Zugang von aussen: ein rollstuhlgängiger Zugang ab Trottoirniveau bzw. Parkplatz/Einstellhalle bis und mit Wohnungstüren muss gewährleistet sein: Stufen/Schwellen einseitig max. 25 mm, Steigungen max. 6%, Quergefälle max. 2%. - Wohnungstüren: Türen möglichst schwellenlos. Falls unumgänglich Stufen/Schwellen einseitig max. 25 mm. 2. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens erliess die Gemeinde Leubringen gegen die Baugesuchstellerin am 7. November 2016 folgende Wiederherstellungsverfügung: