1. Mit Entscheid vom 20. September 2010 erteilte das Regierungsstatthalteramt der Beschwerdeführerin die Baubewilligung für die Umnutzung und den Umbau des Hauses H.________ auf Parzelle Leubringen Grundbuchblatt Nr. G.________. Am 23. Februar 2012 genehmigte die Gemeinde Leubringen eine Projektänderung. Damit erhielt die Beschwerdeführerin die Baubewilligung, die bestehenden Räumlichkeiten in Wohnungen umzubauen. Die Bewilligung enthielt insbesondere die folgenden Auflagen: