e) Die Gemeinde hat in Aussicht gestellt, dass die Wiederherstellung aufgeschoben werde, wenn innert der Rechtsmittelfrist ein neues, bewilligungsfähiges Baugesuch eingereicht werde. Diese Ausführung ist insofern zu präzisieren, dass die Wiederherstellung nur insofern aufgeschoben würde, als die Profile auch dem neuen Bauvorhaben entsprechen. Andernfalls wäre die Profilierung anzupassen. 5. Verfahrenskosten