c) Die Entfernung der Bauprofile ist geeignet, den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Wenn keine Bauprofile mehr stehen, deutet auch nichts mehr auf ein hängiges Bauvorhaben hin. Es ist auch kein milderes Mittel ersichtlich, mit dem dasselbe Ziel erreicht werden könnte. Wie bereits erläutert, besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der Entfernung der Bauprofile, da sie die öffentliche Ordnung gefährden, in dem sie das Hängigsein eines Bauvorhabens vortäuschen. Demgegenüber verfügt der Beschwerdegegner nur über ein relativ kleines Interesse an der Beibehaltung der momentanen Situation;