Mit Wiederherstellungsverfügung vom 13. Oktober 2016 forderte sie den Beschwerdeführer auf, die Profile bis zum 14. November 2016 zu entfernen und drohte im Widerhandlungsfall die Ersatzvornahme an. Sie erklärte, falls während der Frist ein bewilligungsfähiges Bauvorhaben eingereicht würde, so werde die Wiederherstellungsverfügung aufgeschoben. RA Nr. 120/2016/55 3 3. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 16. November 2016 Beschwerde bei der BVE ein. Er stellt folgende Rechtsbegehren: