Am 28. September 2016 reichte der Beschwerdeführer nicht ein neues Baugesuch, sondern eine Voranfrage ein. Mit Schreiben vom 30. September 2016 nahm die Gemeinde zu dieser Voranfrage Stellung und teilte dem Beschwerdeführer mit, auf das Thema Bauprofile trete sie nicht weiter ein und leite die angekündigten Schritte ein. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 13. Oktober 2016 forderte sie den Beschwerdeführer auf, die Profile bis zum 14. November 2016 zu entfernen und drohte im Widerhandlungsfall die Ersatzvornahme an.