2. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 10. November 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie stellt folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung der Einwohnergemeinde Lengnau vom 11. Oktober 2016 in Sachen Lärmklage betreffend die Luft-Wasser-Wärmepumpe, Dahlienweg, Lengnau sei aufzuheben. 2. Die Kosten für die Lärmmessung des beco und die Aufwandgebühr der Vorinstanz sei den Beschwerdegegnern zur Bezahlung aufzuerlegen, sofern sie zum vorliegenden Verfahren beigeladen werden.