Gestützt auf diesen Fachbericht des beco stellte die Gemeinde Lengnau mit Verfügung vom 11. Oktober 2016 fest, dass die Wärmepumpe den gesetzlichen Anforderungen der Lärmschutzverordnung (LSV)1 entspreche. Gleichzeitig auferlegte die Gemeinde die Kosten in der Höhe von Fr. 680.--, bestehend aus den Kosten für den Fachbericht des beco inklusive der Lärmmessung vor Ort von Fr. 540.-- und der Aufwandgebühr der Gemeinde Lengnau von 140.--, der Beschwerdeführerin.