1. Mit Schreiben vom 17. März 2016 reichten die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten eine Lärmklage bei der Gemeinde Lengnau ein. Die Klage richtete sich gegen eine Wärmepumpe der Beschwerdeführerin. Das Amt für Berner Wirtschaft (beco), Immissionsschutz, nahm am 25. Mai 2016 im Auftrag der Gemeinde Lengnau eine Lärmmessung vor Ort vor und erstellte gestützt auf diese Messungen einen Fachbericht vom 2. Juni 2016. Gestützt auf diesen Fachbericht des beco stellte die Gemeinde Lengnau mit Verfügung vom 11. Oktober 2016 fest, dass die Wärmepumpe den gesetzlichen Anforderungen der Lärmschutzverordnung (LSV)1 entspreche.