Vielmehr hat es zur Folge, dass diese nicht direkt vollstreckt werden kann. Die Ersatzvornahme ist folglich nachträglich anzudrohen, wenn dies nicht bereits in der Sachverfügung geschehen ist.11 Der Androhung allein ist der Verfügungscharakter abzusprechen, da sie keine neue Pflicht anordnet, die nicht bereits die Sachverfügung vorsieht. Insbesondere bewirkt sie damit auch keine Ausdehnung des Streitgegenstands. Weder die Beschwerdeführerin noch die Beschwerdegegner erleiden durch die Androhung der Ersatzvornahme einen Nachteil. Einerseits werden sie dadurch nicht zusätzlich beschwert. Andererseits könnte die Gemeinde Leuzigen die Ersatzvornahme auch noch später zusammen mit der