8 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1) RA Nr. 120/2016/52 5 Angemessen wäre eine Frist von ein bis zwei Monaten. Diese Frist hätte es den Beschwerdegegnern auch erlaubt, eine Ersatzlösung zu finden, zumal sie spätestens seit der Verfügung des Regierungsstatthalteramts Seeland vom 27. April 2016 wussten, dass sie den Container – nach der Anordnung der Wiederherstellung durch die Gemeinde – würden entfernen müssen. Die Beschwerde wird daher gutgeheissen.