3. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 23. September 2016 (Postaufgabe am 24. September 2016) Beschwerde bei der BVE ein. Sie stellt sinngemäss das Rechtsbegehren, die Frist für die Wiederherstellung sei zu kürzen. 4. Mit Verfügung vom 27. September 2016 edierte das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet3, die Vorakten bei der Gemeinde Leuzigen. Weiter bat sie diese zur Stellungnahme, ob die in der Wiederherstellungsverfügung vom 24. August 2016 angegebene Parzellen Nr. E.________ korrekt sei; diese befinde sich laut 1 BDE 110/2013/106 vom 24.06.2013 2 Verfahren RA Nr. 110/2016/95