2. Aufgrund einer Anzeige der Beschwerdeführerin beim Regierungsstatthalteramt Seeland wies dieses mit Verfügung vom 27. April 2016 die Gemeinde an, innert einer Frist von drei Monaten das Wiederherstellungsverfahren durchzuführen. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 24. August 2016 forderte die Gemeinde Leuzigen die Beschwerdegegner auf, den Container auf Parzelle Gbbl. Nr. E.________ bis spätestens 31. Dezember 2016 zu entfernen. Gleichzeitig wies sie auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin. Sie drohte keine Ersatzvornahme an.