Am 7. August 2015 reichten die Beschwerdegegner bei der Gemeinde ein Baugesuch ein für den Anbau eines Carports und ein Gerätehauses. Die Gemeinde bewilligte dieses Vorhaben am 7. Juni 2016, nachdem das Baureglement in Bezug auf den Grenzabstand geändert worden war. Dieses Verfahren ist ebenfalls vor der BVE hängig.2