und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) wurde dem Baugesuch für die Garage und das Gerätehaus wegen Nichteinhaltung des Grenzabstandes der Bauabschlag erteilt. Bezüglich des Einfamilienhauses mit Sitzplatz wies die BVE die Sache zu neuer Beurteilung im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde zurück.1 Nachdem das Einfamilienhaus mit Sitzplatz bewilligt und gebaut worden war, erlaubte die Gemeinde den Beschwerdegegnern, einen Container auf den als Abstellraum bewilligten Platz zu stellen, bis der geplante Carport bewilligt und erstellt werden könne. Am 7. August 2015 reichten die Beschwerdegegner bei der Gemeinde ein Baugesuch ein für den Anbau eines Carports und ein Gerätehauses.