Eine entsprechende aufsichtsrechtliche Anzeige wurde vom Beschwerdeführer bereits bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern (JGK) eingereicht. Die JGK wird die entsprechenden aufsichtsrechtlichen Abklärungen gemäss ihrem Schreiben vom 21. September 2016 nach Vorliegen dieses Beschwerdeentscheids der BVE abschliessen. 2. Kosten