Im Übrigen führt der Regierungsstatthalter in der vorliegenden Sache kein Baupolizeiverfahren. Soweit er es aufgrund der vorgenommenen Abklärungen, insbesondere den Augenschein vom 25. August 2016, für nötig befunden hat, hat er lediglich die Gemeinde Grindelwald mit Schreiben vom 27. September 2016 aufgefordert, ein solches zu eröffnen.9 Somit wäre 8 Siehe Beschwerdebeilagen Nr. 17 bis 20 9 Siehe Beilagen zum Schreiben des Beschwerdeführers vom 30. September 2016 RA Nr. 120/2016/50 6