e) Im Übrigen könnte auf die Beschwerde selbst dann nicht eingetreten werden, wenn das Schreiben vom 23. August 2016 als Zwischenverfügung über die Zuständigkeit ausgelegt würde. Zuständig wäre die BVE nur für die Anfechtung einer Zwischenverfügung betreffend baupolizeiliche Zuständigkeit der Gemeinde Grindelwald, nicht für die Anfechtung einer Zwischenverfügung betreffend aufsichtsrechtliche Zuständigkeit des Regierungsstatthalters.