Daraus ist ersichtlich, dass es sich beim Schreiben vom 23. August 2016 um einen Antwortbrief handelt, verbindliche Anordnungen im Einzelfall werden mit diesem Schreiben keine getroffen. Insbesondere erklärt sich der Regierungsstatthalter auch nicht für zuständig zur Durchführung eines konkreten Verfahrens. Er stellt lediglich in Aussicht, dass er für die Durchführung eines aufsichtsrechtlichen Verfahrens gegen die Gemeinde Grindelwald und dass die Gemeinde Grindelwald für die Durchführung eines Baupolizeiverfahrens zuständig wären. Somit handelt es sich nicht um eine Zwischenverfügung über die Zuständigkeit.