d) Im vorliegenden Fall handelt es sich der Form nach nicht um eine Verfügung, sondern um einen Brief. In diesem Brief beantwortet der Regierungsstatthalter Fragen, die ihm vom Beschwerdeführer mit Schreiben vom 19. August 2016 gestellt worden sind. Der Regierungsstatthalter hält darin fest, dass er bislang kein formelles Verfahren eröffnet habe. Bevor er entweder ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen die Einwohnergemeinde Grindelwald eröffne oder die Gemeinde auffordere, ein baupolizeiliches Verfahren zu eröffnen, wolle er sich einen Eindruck verschaffen, um abschätzen zu können, ob entsprechender Handlungsbedarf bestehe.