I. Sachverhalt 1. Mit Schreiben vom 29. Juli 2016 lud das Regierungsstatthalteramt Interlaken- Oberhasli unter anderem den Beschwerdeführer zu einem Augenschein am 25. August 2016 ein. Der Regierungsstatthalter begründete diese Einladung damit, dass er im Zusammenhang mit seiner Funktion als baupolizeilicher Aufsichtsbehörde von verschiedenen Seiten auf mögliche baupolizeiliche Unstimmigkeiten aufmerksam gemacht worden sei. Zwecks Abklärung, ob baupolizeilicher Abklärungs- bzw. Handlungsbedarf bestehe, dränge sich bei einigen Grundstücken ein Augenschein vor Ort auf.