Die von der Gemeinde Wynau dem Beschwerdeführer auferlegten Kosten umfassen den gesamten Aufwand der C.________ AG. Im Leistungsjournal der Schlussrechnung der C.________ AG sind beispielsweise "Baukontrolle vorbereiten" aber auch "Versickerungsanlagen einmessen und prüfen" aufgelistet. Die Gemeinde hätte dem Beschwerdeführer nur den im Zusammenhang mit der Baukontrolle angefallenen Aufwand gestützt auf Art. 34 ff. GebR auferlegen dürfen. Wie hoch dieser Aufwand ausgefallen ist, kann aus der Rechnung der C.________ AG nicht eruiert werden. 3. Rückweisung