__ AG im Rahmen der ZPA geht daher über eine Baukontrolle hinaus. Es müsste separat geprüft werden, ob eine gesetzliche Grundlage für die Überwälzung der damit verbundenen Kosten vorhanden ist. Falls die Gemeinde dazu befugt wäre, müsste sie diese Kosten dem Grundeigentümer in einer separaten Verfügung auferlegen. Da diese Kosten nicht im Zusammenhang mit der Baukontrolle anfallen, wäre die BVE nicht die zuständige Beschwerdeinstanz.