Zusätzlich nahm die C.________ AG im Rahmen der ZPA alle auf dem Grundstück bereits vorhandenen Versickerungsanlagen sowie Leitungen auf.11 Diese Tätigkeiten sind allerdings nicht der Baukontrolle oder der Prüfung der Einhaltung von Auflagen zuzuordnen. Der Bauentscheid vom 21. Mai 2015 enthielt zwar auch die Auflage, es sei ein Plan mit sämtlichen neuen und bestehenden Abwasseranlagen einzureichen. Der Bauherr hat diese Auflage erfüllt: Er reichte im Januar 2016 einen Plan ein, in dem die Abwasserleitungen und Versickerungsanlagen eingezeichnet sind. Die zusätzliche Datenaufnahme durch die C.________ AG im Rahmen der ZPA geht daher über eine Baukontrolle hinaus.