d) Die Gemeinde übertrug der C.________ AG die Baukontrolle. Die C.________ AG prüfte, ob das Dachwasser des neu erstellten Unterstandes oberflächlich versickert und ob dies auf der Parzelle selbst erfolgt. Die Gemeinde kann dem Bauherrn den damit verbundenen Aufwand unter Berücksichtigung eines Stundenansatzes von Fr. 120.00 auferlegen. 8 Vgl. Gebührentarif der Gemeinde Wynau vom 1. Januar 2014 sowie Gebührentarif der Gemeinde Wynau vom 1. April 2016. 9 Markus Müller/Reto Feller, Bernisches Verwaltungsrecht, 2. Aufl., Bern 2013, S. 904 f.