Die Gemeinde Wynau verfügt über ein entsprechendes Gebührenreglement. Gemäss Art. 34 ff. GebR kann die Gemeinde für Baukontrollen eine Aufwandgebühr II erheben. Sie hat gestützt auf Art. 53 GebR in ihrem Gebührentarif die Aufwandgebühr II auf einen Betrag von Fr. 120.00. pro Stunde festgelegt.8 Das Gebührenreglement der Gemeinde als Gesetz im formellen Sinn beschreibt somit den Gegenstand der Abgabe (Baukontrolle), den Kreis der Abgabepflichtigen sowie die Bemessungsgrundlage genügend.9 Die Erhebung von Gebühren durch die Gemeinde für die Durchführung einer Baukontrolle ist somit grundsätzlich zulässig.