a) Der Beschwerdeführer macht geltend, er habe im Baubewilligungsverfahren für den Fachbericht Gewässerschutz Fr. 137.70 bezahlt. Nun folge eine Rechnung der C.________ AG im Umfang von Fr. 797.85 (recte: 787.85). Damit würde ihn der Gewässerschutz für eine Überdachung von 16 m2 insgesamt Fr. 935.55 kosten (recte: 925.55). Er sei nicht bereit, diesen Betrag zu bezahlen. Diese Gebühr sei nicht verhältnismässig.