5. Auf die eingereichten Unterlagen wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen Die Gemeinde hat dem Beschwerdeführer die Kosten als "Gebühren Baukontrolle" auferlegt. Kostenverfügungen, die im Rahmen von baupolizeilichen Verfahren nach Art. 45 ff. BauG2 erlassen werden, können innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Beschwerde bei der BVE angefochten werden (Art. 49 Abs. 1 BauG). Die BVE ist somit für die Beurteilung der Beschwerde zuständig. Der Beschwerdeführer ist als Adressat der Kostenverfügung zur