___ AG der Gemeinde Fr. 787.85 in Rechnung. Die Gemeinde auferlegte diese Kosten mit RA Nr. 120/2016/49 3 Verfügung vom 3. August 2016 unter dem Titel "Gebühren Baukontrolle" dem Beschwerdeführer. Die Rechtmittelbelehrung enthielt den Hinweis, eine allfällige Beschwerde sei beim Regierungsstatthalter Oberaargau einzureichen.