Die Entwässerung des Regenwassers hat auf der Parzelle der geplanten Liegenschaft zu erfolgen. Es darf kein Regenwasser auf die angrenzenden Parzellen entwässern. Der Unterhalt und Betrieb der Anlage ist durch den Grundeigentümer sicherzustellen. Bei der Bauabnahme ist ein Plan "Dokumentation des ausgeführten Bauwerkes" mit sämtlichen neuen und best. Abwasseranlagen abzugeben. Zudem enthielt der Entscheid den Hinweis, die Kosten im Zusammenhang mit der Baukontrolle würden nach der Baukontrolle verrechnet.