Der Anschluss an eine bestehende unterirdische Sickeranlage ist verboten. Der geplante Unterstand muss gemäss dem kommunalen Abwasserreglement Art. 10 Absatz 2 einen Abstand vom mindestens 4 m gegenüber der bestehenden kommunalen Mischabwasserleitung aufweisen. Werden Arbeiten an den Vorplätzen ausgeführt, sind diese durchlässig zu gestalten. Damit die Versickerung funktioniert, ist ein Material mit einer entsprechenden Durchlässigkeit zu wählen. Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Autowaschen etc.) ist verboten. Die Entwässerung des Regenwassers hat auf der Parzelle der geplanten Liegenschaft zu erfolgen.