Vor Baubeginn ist ein Plan mit sämtlichen bestehenden und geplanten Abwasseranlagen (Regenund Schmutzwasser) der gesamten Liegenschaft zur Kontrolle einzureichen. Allfällige gewässerschutztechnische Mängel sind im Rahmen des Anbaus, resp. des Umbaus zu beheben. Das Dachwasser vom geplanten Unterstand muss oberflächlich über eine 30 cm starke und begrünte Humusschicht versickern. Der Anschluss an eine bestehende unterirdische Sickeranlage ist verboten.