Das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands überwiegt im vorliegenden Fall die Nachteile, die den Beschwerdeführenden durch die Wiederherstellung entstehen. Der Katzenauslauf, der grüne Sichtschutz, der Zaun und das Materiallager lassen sich ohne grösseren Aufwand entfernen oder zurückbauen, die überzähligen Hunde können an einem anderen Ort platziert oder verkauft werden. Insgesamt dürften sich die finanziellen Nachteile in Grenzen halten. Mildere Massnahmen, mit der dasselbe Ziel erreicht werden könnte, sind nicht ersichtlich. Die Anordnungen sind sowohl in sachlicher wie auch in finanzieller Hinsicht zumutbar.