Der erforderliche Mindestabstand zur Strasse und zum Trottoir sei deshalb zwingend einzuhalten. Der Oberingenieurkreis I bestätigt in seiner Stellungnahme die Sachverhaltsdarstellung der Gemeinde. Er weist insbesondere darauf hin, dass die Plastikfolien die erforderlichen Sichtfelder auf die Strasse und auf den Fussweg in einem Mass verdecken würden, das die Verkehrssicherheit klar und eindeutig gefährde. Diese Beurteilung erscheint aufgrund der Vorakten ohne weiteres als nachvollziehbar.