Die Gemeinde führt in ihrer Stellungnahme aus, der Zaun mit der Plastikplane sei zwar für Passanten und Tiere von Vorteil, für die Strassenbenützer habe er jedoch eine massive Beeinträchtigung der Sicht zur Folge, auch für die Zu- und Wegfahrt zum Nachbarwohnhaus. Auch das auf der nordöstlichen Seite des Wohnhauses auf dem Parkplatz gelagerte Bau- und Absperrmaterial beeinträchtige die Sicht zur Strasse. Die maximale Geschwindigkeit auf diesem Strassenabschnitt, der in einer Kurve liege, betrage 80 km/h. Der erforderliche Mindestabstand zur Strasse und zum Trottoir sei deshalb zwingend einzuhalten.