b) Die Gemeinde hat die Beschwerdeführenden aufgefordert, den grünen Sichtschutz am Zaun zum Trottoir hin wegzuräumen und den Zaun zurückzubauen oder auf eine maximale Höhe von 1.20 m zu reduzieren. Zudem hat sie die Beschwerdeführenden angewiesen, das gelagerte, sichtbehindernde Baumaterial wegzuräumen und den Hundezwinger am Hang abzubauen. Die Beschwerdeführenden machen geltend, sie könnten die grüne Plane vorerst nicht entfernen. Zur Begründung führen sie aus, dass ihre Hunde und die Passanten vor einander geschützt würden und der Lärm so massiv reduziert werde. Zudem diene die Plane dem Schutz ihrer Privatsphäre.