Diese Festlegung bestreiten sie jedoch nicht. Vorab ist festzuhalten, dass der Veterinärdienst die zulässige Anzahl Tiere einzig aus tierschutzrechtlichen Gründen beurteilt hat. Welche Anzahl aus bau- und umweltrechtlichen Gründen zulässig ist, ist damit nicht gesagt. Nach der Berner Praxis sind in der Wohnzone drei bis vier Hunde zonenkonform.22 Das Bundesgericht hat diesen Massstab auch für die lärmschutzrechtliche Beurteilung für die der Wohnzone entsprechende Empfindlichkeitsstufe II übernommen.