c) Zudem müsste die Hundehaltung den lärmschutzrechtlichen Anforderungen genügen20 und dürfte höchstens geringfügige Störungen verursachen.21 Die Gemeinde hat die Beschwerdeführenden aufgefordert, die Anzahl Hunde auf maximal fünf Tiere und die Anzahl Katzen auf maximal zehn Tiere zu reduzieren. Die Beschwerdeführenden machen geltend, gemäss Verfügung des Veterinäramts dürften sie alle Hunde behalten. Sie wollen wissen, worauf sich die Gemeinde bei der Beschränkung der Anzahl Hunde stützt. Zudem machen sie darauf aufmerksam, dass sie noch nie mehr als zehn ausgewachsene Katzen gehalten hätten. Diese Festlegung bestreiten sie jedoch nicht.