c) Die Beschwerdeführenden bestreiten zu Recht die Baubewilligungspflicht bezüglich des über 1.20 m hohen, mit einer grünen Plane versehenden Zauns entlang der Kantonsstrasse nicht. Das Bau- und Absperrmaterial liegt schon seit mehr als drei Monaten auf der Parzelle. Seine Lagerung ist deshalb ebenfalls baubewilligungspflichtig, was nicht bestritten wird. Gemäss kantonaler Praxis sind kleine Ställe und Gehege für einzelne Kleintiere wie Meerschweinchen, Kaninchen, Hühner, Gänse, Enten, Vögel, Katzen, Hunde, Schafe, Ziegen usw. baubewilligungsfrei, wenn sie der hobbymässigen, nicht aber der gewerbsmässigen Tierhaltung dienen. Die maximalen Masse baubewilligungsfreier