Gesuch um nachträgliche Baubewilligung einzureichen. Die Behörde kann die Frist aus wichtigen Gründen verlängern (Art. 46 Abs. 2 Bst. b BauG). Versäumt es die Bauherrschaft, rechtzeitig ein nachträgliches Baugesuch einzureichen, so ist der Anspruch auf materielle Prüfung der Baurechtskonformität grundsätzlich verwirkt.13 Die Gemeinde gab den Beschwerdeführenden mehrmals Gelegenheit, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. In den beiden Wiederherstellungsverfügungen räumte sie ihnen dazu eine Frist von 60 Tagen ein. Von dieser Möglichkeit machten die Beschwerdeführenden jedoch keinen Gebrauch.