Sistierungsgesuch und stellte ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege in Aussicht. Mit Verfügung vom 12. Dezember 2016 wies das Rechtsamt das Sistierungsgesuch ab. Zusammen mit ihren Schlussbemerkungen vom 22. Dezember 2016 reichte die Beschwerdeführerin 2 das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ein. Das Rechtsamt gab den anderen Beteiligen Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit Eingabe vom 26. Januar 2017 nahm die Gemeinde zu den Schlussbemerkungen und dem Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege der Beschwerdeführerin 2 ausführlich Stellung. Das Rechtsamt gab den Parteien Gelegenheit, eine allfällige Stellungnahme einzureichen. Innert Frist gingen keine Eingaben ein.