2. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 2. September 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen sinngemäss die Aufhebung der Verfügung. Zur Begründung führen sie insbesondere aus, laut Verfügung des Veterinäramts dürften sie alle Hunde behalten. Zudem hätten sie noch nie mehr als zehn ausgewachsene Katzen gehalten. Die grüne Plane könnten sie aus verschiedenen Gründen nicht entfernen und der Zaun könne aus Sicherheitsgründen nicht auf 1.20 m reduziert werden. Zudem wiesen sie darauf hin, dass sie weitere Arbeiten planten, die ihrer Auffassung nach baubewilligungsfrei seien.