Am 2. August 2016 erliess die Gemeinde eine verbesserte Wiederherstellungsverfügung, die diejenige vom 28. Juni 2016 ersetzte. Die Frist zur Wiederherstellung wurde auf den 30. September 2016 angesetzt. Gleichzeitig wies die Gemeinde erneut auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin.