Sie stellten ein nachträgliches Baugesuch für den Sichtschutzzaun entlang der Kantonsstrasse und den Katzenauslauf in Aussicht. Zudem teilten sie mit, sie hätten vor, ein Baugesuch für den definitiven Hundezwinger sowie für die Umzäunung des Hundeparks und des Ziegenweidelandes einreichen. Sie benötigten dazu aber Zeit bis zum 30. Juni 2016. Am 28. Juni 2016 erliess die Gemeinde eine Wiederherstellungsverfügung mit folgenden Anordnungen: «a) Sie werden aufgefordert, die Anzahl Hunde bis auf max. 5 Tiere zu reduzieren. RA Nr. 120/2016/40 3