Mit Schreiben von 27. Mai 2016 gab die Gemeinde den Beschwerdeführenden Gelegenheit, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen und zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands Stellung zu nehmen. Die Beschwerdeführenden teilten am 14. Juni 2016 mit, sie hätten provisorische Fahrnisbauten (Hunde- und Katzenauslauf) erstellt und den offenen Sitz- und Eingangsbereich mit einem Sichtschutz versehen. Sie seien davon ausgegangen, Fahrnisbauten seien ohne Baubewilligung erlaubt. Sie stellten ein nachträgliches Baugesuch für den Sichtschutzzaun entlang der Kantonsstrasse und den Katzenauslauf in Aussicht.