Sie würden Baumaterialien lagern und in grösserem Umfang Hunde und Katzen halten. All diese Vorkehren seien baubewilligungspflichtig. Deshalb forderte sie die Beschwerdeführenden auf, alle Arbeiten sofort einzustellen. Sie verbot ihnen, weitere Baumaterialien und dergleichen zu lagern sowie weitere Zäune zu erstellen. Die Baueinstellungsverfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft.