Mit Schreiben vom 15. April 2016 bat sie die Gemeinde Schattenhalb deshalb, bis zum 29. April 2016 ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Von dieser Möglichkeit machten die Beschwerdeführenden keinen Gebrauch. Am 3. Mai 2016 führte die Gemeinde eine Begehung durch. Daran nahmen die Beschwerdeführerin 2, der Grundeigentümer sowie ein Vertreter des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) teil. Am 10. Mai 2016 erliess die Gemeinde eine Baueinstellungsverfügung. Darin hielt sie fest, die Beschwerdeführenden hätten eine Überdachung für die Katzenhaltung errichtet und hohe Zäune erstellt. Sie würden Baumaterialien lagern und in grösserem Umfang Hunde und Katzen halten.