ENTSCHEID DER BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION RA Nr. 120/2016/40 Bern, 10. März 2017 in der Beschwerdesache zwischen Herrn A.________ Beschwerdeführer 1 Frau B.________ Beschwerdeführerin 2 vertreten durch Herrn Rechtsanwalt C.________ und Herrn D.________ von Amtes wegen am Verfahren Beteiligter vertreten durch Herrn Rechtsanwalt E.________ sowie Baupolizeibehörde der Gemeinde Schattenhalb, Gemeindeverwaltung Willigen, 3860 Schattenhalb