1. Die Beschwerden werden teilweise gutgeheissen. Die Ziff. 1 der Verfügung der Stadt Langenthal vom 2. August 2016 wird wie folgt ergänzt: "Der am 10. Dezember 1997 durch den Stadtbaumeister mittels kleiner Baubewilligung bewilligte Lagerplatz für Humus, Kies, Steine, Schnittgut und Maschinen, an der G.________strasse, auf der Parzelle Nr. F.________, in 4900 Langenthal, entspricht im jetzigen Betriebszustand den Bestimmungen der Bau- und Umweltschutzgesetzgebung.