Da es sich um sehr seltene Lärmereignisse mit einer Gesamtdauer von höchstens 9 Stunden pro Jahr handelt, wäre ein Verbot des Schreddereinsatzes unter den gegebenen Umständen unverhältnismässig, sowohl unter dem Stichwort "Vorsorge" als auch als verschärfte Emissionsbegrenzung. Auch insoweit sieht die BVE somit keine Veranlassung, von der Einschätzung des beco als kantonaler Fachbehörde abzuweichen.